"Wir haben in den Kontakten mit den Investoren sowie potenziellen Anlegern unverändert großes Interesse signalisiert bekommen. Zudem waren auch die bislang platzierten Anleihen stark überzeichnet", erklärte Continental-Finanzvorstand Wolfgang Schäfer. "Auf Basis dieser unverändert starken Nachfrage haben wir uns für weitere Anleihen in engem zeitlichen Umfeld der Vorläufer entschieden. Damit kommen wir rasch unserem Ziel näher, das Fälligkeitenprofil deutlich zu verbessern. Wir werden erneut die Emissionserlöse zur vorzei-tigen teilweisen Rückzahlung unserer Bankverbindlichkeiten verwenden. Diese Anleihen werden die letzte Emission in 2010 darstellen."
Die Struktur dieser Emission entspricht im Wesentlichen den im Juli und September dieses Jahres emittierten, besicherten Anleihen im Volumen von 750 Millionen Euro bzw. einer Mil-liarde Euro. Die jetzt zur Emission vorgesehenen Schuldverschreibungen werden wiederum in kleinsten handelbaren Einheiten von 50.000 Euro begeben.
Die Anleihen werden von der Conti-Gummi Finance B.V., Niederlande, unter der Garantie der Continental AG sowie ausgewählter Tochtergesellschaften emittiert und sollen in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börsen Hamburg und Hannover einge-führt werden.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetz-lichen Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. Es erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.
Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass ein Angebot von Schuldverschreibungen in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG) umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), nur gemäß einer Ausnahmebe-stimmung unter der Prospektrichtlinie, wie in dem Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt, vom Erforder-nis einen Prospekt für das Angebot zu veröffentlichen, erfolgt. Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen auf die sich diese Pressemitteilung bezieht in einem Relevanten Mitgliedstaat machen oder beabsichtigen ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Verpflichtung für Continental besteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie, oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie, in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Continental hat kein Angebot von Schuldverschreibungen unter Umständen, in denen eine Verpflichtung für Continental besteht, einen Prospekt oder Prospektnachtrag zu veröffentlichen, genehmigt.