Durch "De Minimis" zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind. Gefördert werden Maßnahmen der Sicherheit und der Umwelt sowie Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung bzw. der Qualifizierung und Beschäftigung mit einem Maximalbetrag von bis zu 33 000 Euro pro Jahr und Firma. Auch Reifenersatz fällt darunter. Clevere Transportunternehmer lassen sich also die Anschaffung der leisen Reifen fördern und sparen anschließend Kraftstoff mit den besonders rollwiderstandsarmen Reifen von Continental.
Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge auf Förderung müssen also vor der Bestellung der Reifen auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim BAG gestellt werden. Die Anträge sind erhältlich unter BAG - Zuwendungsverfahren, Postfach 190311, 50500 Köln oder können unter www.bag.bund.de abgerufen werden. Förderanträge müssen jeweils spätestens bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Ob eine Verlängerung des Programms erfolgen wird, ist derzeit ungewiss. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.