- Nach Änderung von StVO und StVZO müssen alle neu hergestellten Winterreifen seit 1. Januar 2018 das so genannte „Alpinensymbol“ tragen
- Reifen ohne das Symbol dürfen nach Übergangsfrist bei winterlichen Straßenbedingungen nicht mehr verwendet werden
- Regelung gilt für Pkw, Busse und Lkw auch aus den Nachbarländern
Für die Autofahrer in Deutschland und diejenigen, die in der kalten Jahreszeit in der Bundesrepublik unterwegs sein wollen, bedeutet dies, dass sie vor dem Beginn der Wintersaison 2024 prüfen sollten, ob ihre Reifen das „Alpinensymbol“ tragen. Ist dies nicht der Fall, muss auf ein Reifenmodell mit der nötigen Kennung umgerüstet werden. Alle Premium-Reifen für die kalte Jahreszeit von Continental tragen das Symbol bereits und stellen ihre Leistungsfähigkeit bei unabhängigen Tests der führenden internationalen Fachmagazine regelmäßig unter Beweis.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Winterbereifung in Europa sind sehr unterschiedlich. So müssen Autofahrer in Österreich bei Schnee und Eis Winter- oder Ganzjahresreifen mit mindestens 4 mm Restprofiltiefe fahren, in der Schweiz ist eine „der Wetter- und Straßensituation angepasste Bereifung“ vorgeschrieben. Wie auch in Deutschland kann in allen Nachbarländern und Wintersportgegenden darüber hinaus auf bestimmten Strecken weitere Ausrüstung, wie beispielsweise Schneeketten, angeordnet werden.