Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 489870

Dachdecker-Innung Hamburg Semperstraße 24 22303 Hamburg, Deutschland https://www.dachdecker-innung-hamburg.de
Ansprechpartner:in Herr Harald Friedrich +49 8165 939754
Logo der Firma Dachdecker-Innung Hamburg
Dachdecker-Innung Hamburg

Hamburger Dachdecker: „Sturmklausel“ entbindet nicht von der Wartungspflicht

„Wieso Dachwartung? Ich bin doch versichert“: Diese Einstellung kann teuer werden

(lifePR) (Hamburg, )
Noch immer vertrauen viele Hausbesitzer und Hausverwaltungen auf ihre Gebäudeversicherung: Wenn ein Sturm das Dach beschädigt, werden die schon zahlen. Allerdings kann das zu einer teuren Erfahrung werden.

Die regelmäßige Dachwartung ist Pflicht. Das haben nicht nur zahlreiche Gerichte in den verschiedenen Instanzen bestätigt. Auch bei den meisten Versicherungsunternehmen gehören die Obliegenheitspflichten zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und zu diesen Pflichten gehört es, dass Versicherungsnehmer ihren Teil dazu beitragen, um Schäden zu verhindern oder zu minimieren.

Aufgrund der Zunahme von Unwettern und deren Heftigkeit wurde die Windsogsicherung von Dacheindeckungselementen bereits vor Jahren Pflicht. Je nach Gebäudegröße, Standort und Geländeformation sind die entsprechenden Vorkehrungen im Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks verbindlich vorgeschrieben. Die Sicherungsmaßnahmen beschränken sich dabei nicht auf Ziegeleindeckungen. Auch können z. B. Solarmodule als Teil der Dacheindeckung davon betroffen sein. Hierzu wurde eigens ein "Windatlas" entwickelt, der Auskunft über Mindestanforderungen gibt.

Trotz dieser zusätzlich vorgeschriebenen Windsogsicherungen besteht die Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung des Daches und seiner Komponenten. Diese Überprüfung hat durch entsprechende Fachbetriebe zu erfolgen. Die oft praktizierte "Sichtprüfung" durch den Hausmeister genügt den Anforderungen an die Obliegenheitspflichten kaum.

Eine regelmäßige Dachwartung sollte für Hausbesitzer dabei so selbstverständlich sein wie die turnusmäßige Wartung des Autos. Denn beide Arten der Wartung sind für die "Verkehrssicherheit" entscheidend. Kommt es nach einem Sturm zu Beschädigungen der Dacheindeckung, kann die Gebäudeversicherung den Nachweis dieser Wartung verlangen, bevor es an die Schadensregulierung geht. Verständlich, denn wohl kein Autobesitzer würde ernsthaft erwarten, im Schadensfall für ein zehn Jahre altes und niemals gewartetes Fahrzeug den Neuwert von der Versicherung zu erhalten.

Übrigens schützt auch die sogenannte "Sturmklausel" nicht vor kritischer Prüfung der Dachwartungspflicht. Selbst bei Windstärken über 8 tritt keine "automatische Regulierungspflicht" der Versicherung in Kraft. Immer öfter entscheiden Gerichte, dass ein fachgerecht erstelltes und gewartetes Dach auch Orkanböen überstehen kann.

Die kritische Überprüfung der Obliegenheitspflichten im Schadensfall ist nach übereinstimmender Ansicht von Dach- und Versicherungsfachleuten durchaus nachvollziehbar. Die Zunahme von extremen Wetterphänomenen und daraus resultierende - oft vermeidbare - Schäden würden sonst die Versicherungsprämien in grenzenlose Höhe treiben. Und das ist vermeidbar, denn die technische Umsetzbarkeit von Sicherungsmaßnahmen ist gegeben und kann als "anerkannte Regel der Technik" durchaus als Maßstab für eine Leistungspflicht herangezogen werden.

Gerne informieren Dachdecker-Fachbetriebe in der Nähe, welche Möglichkeiten zur "Versicherung" gegen Unwetter Hausbesitzer und Hausverwaltungen ergreifen können und bei ihrem Dach möglicherweise ergreifen müssen. Dazu gehört natürlich auch die Wartung des Daches. Die Adressen dieser Fachbetriebe gibt es bei der Dachdecker-Innung in Hamburg und im Internet unter www.dachdecker-innung-hamburg.de

Website Promotion

Website Promotion
HH

Dachdecker-Innung Hamburg

Der Dachdecker-Innung Hamburg gehören rund 100 Fachbetriebe des Dachdeckerhandwerks an. Sie können die verschiedenen Dienstleistungen im Bereich der Aus- und Fortbildung, der Schlichtung, der betriebswirtschaftlichen und technischen Beratung sowie der arbeitsrechtlichen Beratung in Anspruch nehmen.

Desweiteren gehören der Dachdecker-Innung 25 Gastmitglieder aus Handel und Industrie an.

Obermeister der Dachdecker-Innung Hamburg ist Ulf-Peter Schröder, Hauptgeschäftsführer ist der Dipl.-Kfm. Walter Wohlert.

Das Verwaltungsgebäude befindet sich am Barmbeker Markt 19 und ist bequem mit der U-Bahn zu erreichen.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.