„Das Dach sollte jeder Hausbesitzer und jede Hausverwaltung im eigenen Interesse regelmäßig von Fachbetrieben überprüfen lassen“, empfiehlt Dipl.-Ing. Andrea Schulte-Täumer, Sprecherin des Dachdecker-Verbands Nordrhein. Und sie konkretisiert gleich, worin das „eigene Interesse“ von Hausbesitzern und Verwaltungen liegt: „Kleine unbeachtete Dachschäden sind in den meisten Fällen die Ursache für kapitale Dachschäden nach Unwettern oder durch unbemerkt eindringende Feuchtigkeit“.
Eine Tatsache, die auch Gebäudeversicherungen nicht verborgen geblieben ist. Sie können vor einer kompletten Schadensregulierung den Nachweis einer regelmäßig durchgeführten Dachüberprüfung verlangen. Und das selbst bei Windstärken über 8. Denn auch die Versicherer können zu Recht davon ausgehen, dass viele große Schäden vermeidbar sind, wenn kleine Schäden rechtzeitig entdeckt worden wären. Daher sind in fast allen Versicherungsverträgen die „Obliegenheitspflichten“ fester Vertragsbestandteil. Das verpflichtet die Versicherungsnehmer dazu, ein Schadensrisiko so weit wie möglich zu vermeiden bzw. Schäden so gering wie möglich zu halten.
„Genau diese Schadensvermeidung ist der Hintergrund einer regelmäßigen Überprüfung“, erklärt Dach-Fachfrau Andrea Schulte-Täumer aus ihrer Erfahrung als Dachdecker- und Klempnermeisterin und Architektin. „Deshalb werden ja auch Heizungsanlagen und Autos regelmäßig geprüft“.
Ihre Empfehlung ist daher der jährliche DachCheck. Der umfasst zwar keine Wartungsarbeiten am Dach und seinen Bauteilen. Aber er ist eine gründliche Inaugenscheinnahme des Daches durch einen Innungs-Fachbetrieb, die nach bundesweit einheitlichen Maßstäben durchgeführt wird.
Beim DachCheck wird nicht nur die Dacheindeckung selbst geprüft. Auch weitere Bauteile wie Schneefangvorrichtungen, Kamineinfassungen, Dachfenster-Eindeckrahmen, Dachrinnen, Fallrohre und Solarmodule werden mit dem geschulten Auge des Dach-Experten unter die Lupe genommen.
Übrigens können notwendige kleinere Wartungsarbeiten bis zu einem individuell festgelegten Höchstbetrag – wie auch bei der Heizungs- oder Fahrzeugwartung – gleich mit dem ausführenden Dachdecker-Innungsbetrieb abgestimmt werden. Das erspart oft die Vereinbarung eines weiteren Termins.
Alles weiteren ausführlichen Informationen zum bundesweiten DachCheck und der Sicherheit für Hausbesitzer und Hausverwaltungen gibt es auf einen Klick auf http://dachcheck.dachdecker.org
Die Adressen qualifizierter Dachdecker-Fachbetriebe gibt es z. B. bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de