Die geltende Energieeinsparverordnung EnEV schreibt bei den meisten der bestehenden Gebäude eine Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke zwingend vor. Im Zuge einer solchen energiesparenden Maßnahme lohnt sich die Überlegung, den bislang allenfalls als Abstellraum genutzten Speicherraum zu Wohnzwecken ausbauen zu lassen.
Dass die Verwirklichung eines solchen Vorhabens keine Ferienbeschäftigung für Heimwerker ist, wird spätestens bei der Planung der für Wohnzwecke nötigen Fensteröffnungen klar. Weder der fachgerechte Einbau von Dachfenstern und schon gar nicht der Bau von Dachgauben sollte in Eigenregie durchgeführt werden. Als „Faustregel“ gilt: Etwa 1/8 der Wohnfläche sollte als Fensterflächen vorhanden sein. Näheres regelt das regionale Baurecht. Um die Platzierung von Dachfenstern oder Gauben und deren Formate frei wählen zu können, ist oft ein Eingriff in die tragende Unterkonstruktion des Daches notwendig. Der Dachdecker kann beurteilen, welche Zusatzmaßnahmen wie sogenannte Wechsel beim Durchtrennen von Sparren hier erforderlich sind und wie sie ausgeführt werden müssen. Gleiches gilt für den Anschluss von Dachdämmung und Dampfsperren an den Einbaurahmen. Mit laienhaften Ausführungen wären hier spätere Feuchtig-keitsschäden durch Tauwasserbildung vorprogrammiert.
Soll durch eine Außentreppe ein separater Zugang zur Dachwohnung geschaffen werden, muss dem Eingangsbereich als größte Öffnung im Dach besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, um hier auch bei Schlagregen ein Eindringen von Wasser auszuschließen. Das Gleiche gilt natürlich, wenn die Dachwohnung über einen Dachbalkon oder eine Dachterrasse verfügen soll.
Bei der Ausführung der gesamten Wärmedämmung müssen Bauherren in diesen Top-Lagen nicht nur an den Winter, sondern auch an den sommerlichen Wärmeschutz denken. Auch hier erweist sich die Facharbeit vom Dachdecker als lohnende Investition für ein angenehmes Wohnklima – und bei Kapitalanlegern für eine hohe Rendite.
Je nach Bebauungsplan kann die nutzbare, begehbare Wohnfläche gerade bei geringeren Dachneigungen auch erweitert werden. Dazu ist eine Anhebung des Daches notwendig. Dies kann der Dachdecker, der sogar komplette Dachstühle bauen darf, durch eine Erhöhung des Kniestocks oder Drempels erreichen.
Ganz gleich, auf welche Art der „grunderwerbssteuerfreie Bauplatz“ genutzt werden soll: Wenn der Dachdecker-Fachbetrieb in der Nähe schon in der Planungsphase hinzugezogen wird, kann das Bauvorhaben effektiv und frei von späteren Überraschungen realisiert werden. Und das vielleicht sogar mit neuen Ideen von den Experten, die auf dem Dach zuhause sind. Die Adressen qualifizierter Dachdecker-Fachbetriebe nennt die regionale Dachdecker-Innung oder verrät der Klick ins Internet unter www.dachdecker-verband-nr.de