Je größer die Dachneigung und die Regenmengen sind, desto mehr Niederschlag müssen Dachrinnen und Fallrohre in kürzester Zeit zuverlässig abführen können. Das setzt allerdings voraus, dass bei der Planung und Montage die richtigen Dimensionen gewählt und Rinnen und Rohre frei von Moos, Laub und Ästen sind. Bei geringen Dachneigungen - und besonders, wenn Sturm den Regen begleitet - droht die Gefahr des Regeneintriebs. Das langsamer abfließende Wasser wird durch den starken Wind unter die Eindeckung gedrückt.
Für ein Dach, das nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks erstellt wurde, entsteht daraus kein Problem. Denn diese Fachregeln legen u. a. auch die Regeldachneigung fest, für die keine außerordentlichen Zusatzmaßnahmen erforderlich sind. Wird diese Mindestdachneigung von 22 Grad aber unterschritten, sind zwingend weitere Maßnahmen unter der eigentlichen Eindeckung erforderlich. Das Unterdach muss je nach Dachneigung nicht nur regensicher, sondern auch wasserdicht sein. Das bedeutet, die Konstruktion des Unterdachs muss das Gebäude so zuverlässig wie die eigentliche Eindeckung schützen können. Auch abweichende Herstellerangaben, die z. T. eine Eignung der Eindeckung für geringe Dachneigungen ohne Zusatzmaßnahmen versprechen, entbinden den Bauherrn nicht von der Pflicht, die Fachregeln als "Stand der Technik" zu erfüllen. Nur das schützt vor Schadenersatzansprüchen von Mietern oder vor Kürzungen bei Versicherungsleistungen.
Besondere Sorgfalt ist bei Flachdächern geboten. Wenn hier nicht stets für eine ungehinderte Wasserabführung - also freie Gullys - gesorgt wird, kann das Regenwasser auf dem Dach wie in einer Wanne stehen bleiben oder über die Dachränder überlaufen und das Mauerwerk extrem durchfeuchten.
Aber auch ein Sturm ohne Regenbeteiligung kann das Dach und die Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherung in Gefahr bringen. Um diese Gefahren auszuschließen, müssen bei der Neueindeckung oder Sanierung die seit dem 01. März 2012 geltenden Fachregeln für die Windsogsicherung erfüllt werden. Je nach den Daten im Windatlas für Deutschland sowie z. B. der Nähe zu anderen, hohen Gebäuden oder Wasserflächen wird der Umfang der Windsogsicherungsmaßnahmen verbindlich vorgegeben. Diese Maßnahmen müssen übrigens auch bei vielen Solarmodulen erfüllt werden, die gemäß den Fachregeln als Dacheindeckungen anzusehen sind.
Selbst minimale Bewegungen der Eindeckungselemente untereinander, wie sie bei Sturm oft auftreten, können bei nachträglich beschichteten Dächern zu feinen Haarrissen in der Beschichtung führen. Spätestens der erste Frost lässt dann Feuchtigkeit unter die Beschichtung eindringen, was zu Abplatzungen führen kann. Daher raten Fachleute des Dachdeckerhandwerks von solchen Beschichtungen grundsätzlich ab.
Eine Menge Fakten also, die für die Ausführung von Arbeiten am Dach ausschließlich durch entsprechend qualifizierte Fachbetriebe sprechen. Deren Adressen gibt es bei der regionalen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker-sh.de