Der Trend ist eindeutig, in den vergangen Jahren wurden zahlreiche zuvor noch größtenteils papierbehaftete Verfahren vom Gesetzgeber auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Beispiele:
- 2005 - die elektronischen (Vor-)Anmeldungen von Umsatz- und Lohnsteuer (EDÜ) sowie die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen
- 2006 - elektronische Datenübermittlung von Beitragsnachweisen und DE-ÜV-Meldungen an die Sozialversicherungsträger
- 2007 - die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim elektronischen Handelsregister (EHUG)
- 2008 - das elektronische Mahnverfahren über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
- 2009 - die elektronische Meldung der Daten zur Unfallversicherung (DBUV) und die DEÜV-Sofortmeldungen an die Rentenversicherung
- 2010 - der elektronische Entgeltnachweis (ELENA)
In den nächsten Jahren werden weitere entsprechende Regelungen, die sich unter anderem aus dem Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) ergeben, hinzukommen. Die DATEV nutzt für ihre Mitglieder bereits seit den 1980er Jahren über eine eigene Infrastruktur die elektronische Datenübermittlung an Behörden und Institutionen. Entsprechend hat sie ein erhebliches Knowhow zu den Themen Datenübermittlung und gesicherte IT-Prozesse in Kanzleien und deren Mandantenunternehmen aufgebaut. Die steuerberatenden Berufe und ihre Mandaten profitieren davon, indem sie mit DATEV-Programmen arbeiten und das DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg als Datendrehscheibe einsetzen. Wenn sie das Potenzial dieses Angebots nutzen, können sie die Digitalisierung der Arbeitswelt in einen Vorteil für die Kanzlei, das Unternehmen und die Zusammenarbeit zwischen beiden ummünzen.
Digitale Prozesse: Steuerberater unterstützen Unternehmen
Steuerberater, die ihre Mandanten dabei unterstützen möchten, können dafür unter dem Stichwort "Mandat mit Zukunft" auf ein individuell abgestimmtes Angebot der DATEV zurückgreifen, egal, ob es dabei um bloße Informationen, Weiterbildung oder Beratung vor Ort geht. Ziel ist es jeweils, erst einmal genau zu ermitteln, welche Anforderungen das jeweilige Unternehmen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und die eigene IT-Infrastruktur hat. Entsprechend diesen Anforderungen erarbeiten Unternehmer, Steuerberater, DATEV-Experten und eventuell ein DATEV-Service-Partner gemeinsam, welche Maßnahmen es zu ergreifen gilt. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig.
So lassen sich die Kernprozesse bei der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant entscheidend optimieren, beispielsweise mit dem Einsatz des elektronischen Belegwesens. Oder mit den Möglichkeiten des elektronischen Bankbuchens, die das Erfassen von Kontoauszügen überflüssig machen. Oder mit der eRechnung, die vorsteuersicher die Abläufe im Austausch mit Debitoren und Kreditoren beschleunigt.
Aber auch für die internen Prozesse und die betriebswirtschaftliche Führung des Unternehmens bietet DATEV Lösungen an, die helfen, die Digitalisierung zum eigenen Vorteil zu nutzen, beispielsweise mit einem Dokumenten-Management-System, dem Warenwirtschaftssystem oder einem Qualitätsmanagementsystem wie ProCheck. Insbesondere bei den betriebswirtschaftlichen DATEV-Programmen rund um Rechnungswesen, Lohnabrechnung, Forderungsmanagement und Liquiditätsplanung profitieren die Unternehmen von der engen Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Er kennt nicht nur die rechtlichen Hintergründe und die geeignete Software, um so auch operativ zu unterstützen, mit ihm können Unternehmen auch vertrauensvoll über betriebswirtschaftliche Fragen sprechen.