Sowohl im Lohn-Bereich wie auch in anderen Verwaltungsbereichen werden immer mehr Daten in digitaler Form erhoben. Die Liste der Meldepflichten, denen ausschließlich in elektronischer Form nachzukommen ist, wird kontinuierlich länger. In diesem Jahr waren das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und die Entgeltersatzleistungen (EEL) solche Beispiele. Das kommende Jahr bringt unter anderem die Einführung des elektronischen Verfahrens zur Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elektronische Lohnsteuerkarte) und damit das Aus für die papierene Lohnsteuerkarte.
Sichere und komfortable Datenübermittlung
Bei allen elektronischen Meldeverfahren profitieren Anwender von DATEV-Lohnsoftware vom Rechenzentrum des IT-Dienstleisters, das die Funktion einer zentralen Datendrehscheibe übernimmt. Weitgehend automatisiert werden Informationen zwischen Unternehmen, deren Steuerberatern und rund 200 Institutionen ausgetauscht - darunter Finanzverwaltungen, Banken und Sozialversicherungsträger wie Krankenkassen, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften. Dabei greift stets der hohe Standard der DATEV in Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit.
Die Datenübermittlung lässt sich einfach aus der Software anstoßen, in der die Daten generiert werden - beispielsweise aus den Programmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Diese sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich stets auf aktuellem Stand. Relevante Institutionsdaten werden zentral gepflegt. Umfangreiche Formal- und Plausibilitätsprüfungen minimieren Eingabefehler. Nahezu alle Vergütungsarten lassen sich damit abrechnen, und zwar inklusive der Besonderheiten, wie sie beispielsweise im Baulohn, bei Heimarbeit, im Akkord, bei der Lohnabrechnung für behinderte Menschen oder im Öffentlichen Dienst vorkommen.
Vernetzung führt weg vom Papier
Schnittstellen zur Finanzbuchführung, zu Personalmanagement- und Zeitwirtschaftssystemen, zur Reisekostenabrechnung, zum Zahlungsverkehr sowie zum Online-Banking sorgen für einen reibungslosen, medienbruchfreien Datenfluss. Für solche Anforderungen bietet DATEV eigene Programme an, die sich mit der Lohnsoftware zu einem Gesamtsystem integrieren lassen.
Einen noch weiter gehenden Schritt weg vom Papier zeigt DATEV anhand eines Ausblicks auf die Dienstleistung Arbeitnehmer online, die mittelfristig den gedruckten Lohn- und Gehaltszettel ersetzen kann. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird über das Internet bereitgestellt, wobei der Zugriff über den neuen Personalausweis abgesichert wird. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren und Kosten für Papier, Druck, Handling und Porto einzusparen. Dazu werden bereits bestehende elektronische Prozesse zwischen Steuerberatungskanzleien und Unternehmen um die Anbindung der Arbeitnehmer erweitert. Derzeit befindet sich das Projekt im Status eines unternehmensinternen Tests, der Beginn der Pilotierung mit ersten Kunden ist noch in 2011 vorgesehen.
Weitere Informationen finden Interessierte im DATEV-Pressearchiv unter: http://www.datev.de/...