Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK e.V.) sieht in diesem Vorstoß eine weitere Entwertung der Pflege in der Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund der Mindestlohndebatte in Deutschland degradiert eine solche Entwicklung die Tätigkeit von professionellen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften. „Uns bereitet die Qualität der pflegerischen Versorgung der Menschen Sorge. Qualität gibt es nicht zu Dumpingpreisen“ sagt Franz Wagner, Geschäftsführer des DBfK-Bundesverbandes.
Für die Situation von Familien besteht dennoch Verständnis. Angehörige können die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Verwandten einerseits aus den verschiedensten Gründen persönlich nicht leisten, andererseits wollen sie sie aber gut versorgt wissen. Bei einer Berufstätigkeit ist die familiäre Pflegeverpflichtung mit der eigenen Erwerbstätigkeit aufgrund der vom Arbeitsmarkt gestellten Flexibilitäts- und Mobilitätsanforderungen schwer in Einklang zu bringen. Rund 40 Prozent der privaten Pflegepersonen sind berufstätig. Für ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und für rund 15 % der Männer verbinden sich mit der Bereitschaft zur Versorgung von Angehörigen Einschränkungen in der Erwerbstätigkeit oder sogar deren Aufgabe (vgl. Enquete-Kommission NRW 2005: 103).
Mit Blick auf die Pflegesituation ist festzuhalten, dass mit einer 24-Stunden-Versorgung für die osteuropäischen Frauen eine enorme physische und psychische Belastung besteht. Diese enge Beziehung kann zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson zu wechselseitigen Übergriffen führen. Zudem verschärfen Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede schwierige Situationen.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nur schwer die gesundheitlichen Risiken, die sich mit dem Einsatz einer Hilfskraft verbinden, abschätzen können. Angehörige beurteilen die Qualität der Leistung nicht nach fachlichen Kriterien. Um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen und Pflegefehler vor einer Schädigung der Person zu erkennen und zu vermeiden, sind ambulante Pflegedienste in Deutschland verpflichtet, ihre Pflegehilfskräfte in der Pflege anzuleiten und regelmäßig zu überprüfen sowie fortzubilden.