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DEHOGA NRW fordert Klarheit über Voraussetzungen zur Teilnahme an Testversuch

Technischer Nichtraucherschutz in Gastronomie

(lifePR) (Düsseldorf, )
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- DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt Testphase
- Schnelle Klärung der Voraussetzungen an Entlüftungsanlagen notwendig
- Chance für Einraumbetriebe, Gemütlichkeit und besseren Arbeitnehmerschutz
- Aber hohes Investitionsrisiko
- Hoffen auf Bundesverfassungsgericht

Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich den Vorschlag des Gesundheitsministeriums NRW, die Erkenntnisse einer Testphase in die Umsetzung eines praktikablen technischen Nichtraucherschutz einfließen zu lassen. Allerdings sieht der Hotel- und Gaststättenverband noch einige offene Fragen: "Unsere Betriebe und auch die Industrie müssen wissen, wer sich unter welchen Voraussetzungen beteiligen darf. Was sind die Grundlagen? Welche Anlage ist geeignet? Darüber hinaus benötigen wir bei Investitionen von bis zu 40.000 Euro Finanzierungsunterstützung in Form günstiger Kredite, durch die NRW-Bank zum Beispiel", beschreibt Olaf Offers, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die noch offenen Punkte. Der hohe Preis für geeignete Anlagen dürfte generell problematisch sein, gerade aber für Wirte von Eckkneipen, zumal es sich bei dem Vorstoß des Gesundheitsministeriums um eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Testphase handelt.

Der DEHOGA unterstützt einen pragmatischen technischen Nichtraucherschutz: "Er bedeutet für kleine Einraum-Betriebe mit einem hohen Anteil an Rauchern, weiterhin rauchen lassen zu dürfen, er fördert die Gemütlichkeit, weil keine Gästegruppe in einen anderen Raum verfrachtet oder vor die Tür geschickt werden muss und er stellt eine faire Möglichkeit dar, den Interessen der Mitarbeiter gerecht zu werden", so Olaf Offers. "Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich aber davon aus, dass eine Umsetzung bis zum 1. Juli schwierig werden wird."

Im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutzgesetz hofft der DEHOGA Nordrhein-Westfalen auf das Bundesverfassungsgericht, das am 11. Juni in mündlicher Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei Gastronomen verhandelt. "Gerade für Einraumbetriebe setzen wir auf Wahlfreiheit mit Deklarierungspflicht. Mit einer solchen hätten wir einerseits Tausende von Nichtraucherangeboten und andererseits eine Überlebenschance für kleine Kneipen", so Olaf Offers abschließend.
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