Als vor rund einem Jahr in Köln die Bettensteuer in die Wege geleitet wurde, schrillten sowohl beim DEHOGA Bundesverband als auch bei seinen Landesverbänden die Alarmglocken. Hier versuchen die Kommunen, ihre maroden Finanzhaushalte auf Kosten des Beherbergungsgewerbes zu finanzieren. Der DEHOGA hat daraufhin bei einer bundesweit renommierten Anwaltskanzlei ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass mit einer kommunalen Steuererhebung das bundesweite Wachstumsbeschleunigungsgesetz konterkariert wird. Während der Bund den Betrieben die Möglichkeit gibt, ihr Wachstum zu fördern, versuchen die Kommunen, diesen Beitrag durch die Hintertür auf verfassungswidrige Weise zurückzuholen.
Sämtliche Gesprächsangebote des DEHOGA wurden von den verantwortlichen Politikern abgelehnt, das Argument der Verfassungswidrigkeit verhallte ungehört. Nun hat sich der Verband entschieden, den einzig verbleibenden Weg zu gehen und lässt eine entsprechende Klage vorbereiten.
"Da uns die Politik kein Gehör schenkt, verbleibt uns nur noch diese Maßnahme. Auch die Kommunen und Gemeinden sind an Recht und Gesetz gebunden und agieren nicht im rechtsfreien Raum", so Peter Barsch, Präsident des DEHOGA Schleswig-Holstein. "Vielen Betrieben wurden durch das Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz Investitionen ermöglicht, bundesweit sind rund 800 Millionen Euro von den Beherbergungsbetrieben veranschlagt worden. Durch die Bettensteuer sind die investitionsbereiten Betriebe verunsichert. Das führt im Umkehrschluss dazu, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit seinen guten Zielen in Teilen ad absurdum geführt führt wird. Wir sind von den politisch Verantwortlichen, die anscheinend leichtfertig an der Verfassung vorbei agieren wollen, schwer enttäuscht."