Hintergrund: Bei einer Laufzeit von mehr als zwölf Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr unterliegt bei einer fondsgebunden Versicherung nur die Hälfte der Erträge dem persönlichen Steuersatz (gemäß Halbeinkünfteverfahren, Steuersatz maximal 42 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Somit fällt die Zahlung an den Fiskus niedriger aus als bei einem Fondssparplan, bei dem die Abgeltungssteuer (25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) greift. Je geringer der persönliche Steuersatz ist, desto größer sei im Regelfall der Vorteil einer fondsgebundenen Versicherung, erläutert Experte Strube.
Infokasten: Mit fondsgebundenen Versicherungen die Sparleistung steigern
Bei einer Laufzeit von 37 Jahren summieren sich die monatlichen Einzahlungen von 100 Euro in eine Fondspolice auf ein Endkapital von 191.366 Euro (nach Steuern). Für die gleiche Beitragssumme von 44.000 Euro beträgt beim Fondssparplan die Endsumme lediglich 171.950 Euro.
Fondssparplan* Fondsrente
Endkapital: 214.466 € 230.433 €
Abgeltungssteuer: 42.517 € 0 €
Einkommenssteuer HEV: 0 € 39.067 €
Endkapital nach Steuer: 171.950 € 191.366 €
Voraussetzungen: Angenommene Wertentwicklung von acht Prozent jährlich, Ausgabeaufschlag für Fondssparplan von 5 Prozent. Aus Vereinfachungsgründen bleiben Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unberücksichtigt.
* inkl. Besteuerung der Ausschüttungen; Annahme: ein Viertel des Wertzuwachses beruht auf Dividenden