Entscheidungen für oder gegen die Behandlung eines einzelnen Patienten in Situationen, in denen nicht ausreichend intensivmedizinische Betten zur Verfügung stehen, müssen nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Diese Kriterien müssen gesetzlich geregelt sein, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit einer Demenz-Diagnose sind in besonderem Maße gefährdet, in Triage-Situationen benachteiligt zu werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem 6. Menschenrechtsbericht an den Bundestag darauf hingewiesen, dass die unverbindlichen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, die derzeit herangezogen werden, nicht im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten stehen. Sie diskriminieren ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zumindest mittelbar. „Wenn sich im Zuge der Omikron-Welle die Situation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt, wird eine gesetzliche Regelung, die sich auf menschen- und verfassungsrechtliche Grundlagen stützt, umso dringlicher“, so Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG. „Gerne stehen wir als Vertreter der Betroffenen dem Gesetzgeber beratend zur Verfügung, damit Menschen mit Demenz nicht benachteiligt werden.“
Die „Stellungnahme von Alzheimer Europe zur Zuweisung knapper medizinischer Ressourcen im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie“ vom 3. April 2020 steht auf der Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zur Verfügung.
Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.