Der EZB-Rat hat beschlossen, dass vor dem 31. Mai 2007 begebene marktfähige Sicherheiten, welche an nicht geregelten Märkten gehandelt werden, die derzeit die Anforderungen des Eurosystems bezüglich Sicherheit und Zugänglichkeit, nicht aber hinsichtlich der Transparenz erfüllen, ihre Notenbankfähigkeit bis zum 31. Dezember 2009 behalten und danach für Kreditgeschäfte des Eurosystems nicht mehr zulässig sind.
Ungedeckte marktfähige Kategorie-2-Sicherheiten, die von Kreditinstituten emittiert wurden, sind mit Wirkung vom 1. Juni 2007 nicht mehr notenbankfähig.