Seit der Aufnahme der früheren Beitrittsländer in die EU (wobei Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien am 1. Mai 2004 und Bulgarien sowie Rumänien am 1. Januar 2007 der EU beigetreten sind) hat sich der Umfang des „Blauen Buchs“ erheblich erweitert. Aus praktischen Gründen wurde diese Auflage des „Blauen Buchs“ deshalb in zwei Bände aufgeteilt. Band 1 enthält ein Kapitel über das Euro-Währungsgebiet sowie Kapitel zu den einzelnen Ländern des Euroraums, während sich Band 2 jeweils in einem Kapitel mit den Ländern außerhalb des Eurogebiets beschäftigt.
Das Kapitel über das Euro-Währungsgebiet befasst sich mit jenen Aspekten und Merkmalen der Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssysteme, die für den Euroraum insgesamt gültig bzw. relevant sind. Außerdem werden darin der gemeinschafts- und aufsichtsrechtliche Rahmen sowie insbesondere die Rolle der EZB und des Eurosystems dargelegt. Die Kapitel zu den einzelnen Ländern befassen sich mit den nationalen Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungssystemen. Sie geben einen Überblick