Offene Fragen an den Arzt vor dem Eingriff klären
„Die Ärzte müssen bei der Frage, wie lange die Gerinnungshemmung zu unterbrechen ist, das Risiko für Blutungen gegen das Risiko eines Schlaganfalls abwägen. Das führt bei vielen Patienten zu großer Verunsicherung“, berichtet Herzspezialist PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung in einem Experten-Beitrag in der neuen Ausgabe der Herzstiftungs-Zeitschrift HERZ HEUTE, die kostenfrei per Tel. unter 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: „Gerinnungshemmung“) angefordert werden kann. Der leicht verständliche Beitrag geht auf häufige Fragen ein, die sich Betroffene vor dem Eingriff stellen: Wann muss die Einnahme des Gerinnungshemmers vor Operationen unterbrochen werden? Welcher Arzt (Hausarzt und/oder Spezialist) entscheidet darüber? Welches Risiko muss man bei einer Unterbrechung in Kauf nehmen? Neue direkte orale Gerinnungshemmer (kurz DOAK oder NOAK*): Erleichtern sie eine Unterbrechung für wenige Tage im Unterschied zu den alten Gerinnungshemmern Marcumar/Falithrom?
Absprache zwischen Hausarzt und Spezialist wichtig
Bei größeren Eingriffen ist die Absprache zwischen dem Spezialisten, der den Eingriff durchführt, und dem Hausarzt, Internisten oder Kardiologen des Patienten besonders wichtig. „Naturgemäß hat der Zahnarzt, Gynäkologe, Urologe wie auch der Magen-Darm-Spezialist immer vorrangig die Risiken seiner Untersuchung oder Operation im Blick. Die Vorgeschichte des Patienten kennt aber der behandelnde Hausarzt, Kardiologe oder Internist besser. Er weiß, welche Risiken ein Unterbrechen der Gerinnungshemmung mit sich bringt“, berichtet PD Grönefeld, der klinisch als Leiter der I. Medizinischen Abteilung – Kardiologie der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg tätig ist.
Mit Notfallausweis Komplikationen vermeiden
Gleich ob Zahnarzt, Augenarzt oder Hausarzt – die Ärzte müssen immer wissen, dass der Patient einen Gerinnungshemmer einnimmt und wie hoch die verordnete Dosis ist. Dabei kann für die Dokumentation dieser Angaben ein handlicher Notfallausweis helfen, wie ihn z. B. die Deutsche Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/... kostenfrei anbietet. „Schon wenn der Eingriff geplant wird, sollte der Patient dem behandelnden Arzt diesen Ausweis zeigen, damit der rechtzeitig entscheiden kann, ob und wie lange der Gerinnungshemmer abgesetzt werden muss.“
*DOAK: direkte orale Antikoagulanzien, NOAK: nicht-Vitamin-K-basierte orale Antikoagulanzien
Die aktuelle Ausgabe von HERZ HEUTE 2/2018 mit dem Experten-Beitrag „Vorhofflimmern: Fragen zu den neuen Gerinnungshemmern“ (6 Seiten) von PD Dr. Gerian Grönefeld ist kostenfrei erhältlich unter Tel. 069 955128400 oder per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Gerinnungshemmung).
Tipps: Den kostenfreien Experten-Ratgeber „Gerinnungshemmung bei Vorhofflimmern“ (48 S.) bietet die Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/... an.
Der Notfallausweis der Herzstiftung kann kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/... oder per Tel. unter 069 955128400 und per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Notfallausweis).