Produktionsfirmen und Fernsehsender sind eingeladen, bis zum 15. Dezember 2017 ihre Beiträge einzureichen, die zwischen Januar 2017 und Mai 2018 fertig gestellt wurden bzw. fertig sein werden und sich an ein Kinderpublikum (bis ca. 12 Jahre) richten. Für Kurzspielfilme gilt der Zeitraum zwischen Januar 2016 und Mai 2018.
Neu in 2018: Die bisherige Kategorie Minis entfällt. Die entsprechenden Beiträge bis maximal 4 Minuten Länge werden in die Kategorien des Wettbewerbs 2018 integriert. Die Kategorie Kurzspielfilm wird ab 2018 jährlich in den Wettbewerb aufgenommen. Ferner wird die Kategorie Serie/Reihe im jährlichen Wechsel zwischen Live-Action und Animation ausgeschrieben. Für den Wettbewerb 2018 sind Serien/Reihen in der Kategorie Animation gefragt.
Der Wettbewerb Kino-TV um die GOLDENEN SPATZEN wird 2017 in den folgenden fünf Kategorien ausgetragen: Kurzspielfilm, Kino-/Fernsehfilm, Serie/Reihe Animation, Information/ Dokumentation und Unterhaltung.
Für die fünf Kategorien des Wettbewerbs, mit Ausnahme der Kategorie Serie/Reihe, können sowohl Live Action- als auch Animations-Produktionen eingereicht werden.
Die Hauptpreise für den jeweils besten Beitrag in den Kategorien des Wettbewerbs werden am Freitag, 15. Juni 2018, in Erfurt vergeben. Pro Kategorie wird ein GOLDENER SPATZ verliehen. Darüber hinaus wird die/der beste Darsteller*in oder Moderator*in gekürt. Der GOLDENE SPATZ in der Kategorie Kino-/Fernsehfilm ist zudem vom Thüringer Ministerpräsidenten mit 1.500 Euro dotiert. Des Weiteren vergibt die MDR-Rundfunkratjury gemeinsam mit einer/m Autor*in den mit 4.000 Euro dotierten Drehbuchpreis des MDR-Rundfunkrates.
Der Anmeldebogen und das Reglement stehen auf der Webseite www.goldenerspatz.de zum Download bereit.