Immer noch sterben in Deutschland jährlich insgesamt 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, davon 3.300 aufgrund des Passivrauchens. „Wir begrüßen die angekündigten gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung und der Bundesländer“, so Professor Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe. „Doch diese Pläne gehen uns in vielen Punkten noch nicht weit genug. Wir fordern eine bundesweit einheitliche, klare gesetzliche Regelung mit Rauchverboten in der gesamten Gastronomie. Nur so können wir die Bürgerinnen und Bürger vor der Gesundheitsgefahr Tabakrauch wirksam schützen.“ Viele Gesundheitsämter, Krankenkassen, Krankenhäuser und Schulen unterstützen den Welt-Nichtrauchertag durch eigene Aktivitäten und Informationsveranstaltungen.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, um Rauchverbote in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs und in Bahnhöfen durchzusetzen. Dieses Gesetz sieht jedoch auch vor, Raucherräume und -einheiten in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln einzurichten. Dies lehnen die Gesundheitsorganisationen ab: „Solche Räume müssten von Reinigungs-, Dienst- oder Wartungspersonal betreten werden, das dann erneut den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt wäre“, so Schipanski.
Dr. Uwe Prümel-Philippsen vom AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN sieht insbesondere bei der Arbeitsstättenverordnung noch Handlungsbedarf: „Es kann nicht angehen, dass Beschäftigte in der Gastronomie wie Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Sie müssen beim Gesundheitsschutz endlich gleich gestellt werden – zumal die gesundheitliche Belastung durch Passivrauchen gerade für die in diesem Wirtschaftszweig Beschäftigten immens ist.“ Das AKTIONSBÜNDNIS NICHTRAUCHEN fordert daher eine entsprechende Verschärfung der Arbeitsstättenverordnung. Außerdem setzt es sich dafür ein, dass die Inhaber des Hausrechtes sowie die Betreiber von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Umsetzung und Einhaltung der Rauchverbote verantwortlich sein sollen. Verstöße seitens des Hausrechtsinhabers/Betreibers sind genauso als Ordnungswidrigkeit zu ahnden wie Verstöße von Rauchern gegen das Rauchverbot. Europaweit ist ein deutlicher Trend hin zur rauchfreien Gastronomie zu verzeichnen. Rauchfreie Cafés und Restaurants werden beispielsweise in Irland, Italien oder Schweden sehr gut angenommen.