Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern dazu mitteilen, läuft dann brutto für netto alles in die eigene Tasche, wenn der Ferienjob auf kurze Zeit befristet oder mit einem Verdienst von bis zu 400 Euro abgeschlossen wird. Als kurzfristig gilt ein Job für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr. Werden diese Vorgaben auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten, spielen Gehalt oder Dauer der Arbeitsstunden keine Rolle. Der Ferienjob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei.
Wer etwa als Studierender eine Dauerbeschäftigung hat, darf bis zu 400 Euro im Monat verdienen ohne Sozialabgaben zu zahlen. Die übernimmt für ihn der Arbeitgeber.
Mehr zu Ferienjobs, der einmaligen Chance für knapp 20 Euro zusätzlich versicherungspflichtig zu werden und mit einem Riestervertrag noch eine Zulage vom Staat zu erhalten gibt es beim kostenlosen Bürgertelefon 0800 1000 48088.