Nach den Worten Zahns ist die Selbstverwaltung ein Kernelement unserer Gesellschaftsordnung und nehme wichtige gesellschaftliche Funktionen wahr. Sie fördere das von der Politik immer wieder geforderte ehrenamtliche Engagement in unserer Gesellschaft. Mehr als 6.800 Bürgerinnen und Bürger seien in der gesetzlichen Rentenversicherung ehrenamtlich tätig. "Die Vertreter der Selbstverwaltung können durch ihren engen Praxisbezug einen wesentlichen Beitrag zur Akzeptanz von gesetzlichen Regelungen bei den Betroffenen erreichen", sagte Zahn.
Zahn befasste sich auch mit dem Gutachten zur "Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen", das im vergangenen Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben worden war. "Positiv ist aus meiner Sicht zu bewerten, dass sich die Empfehlungen der Gutachter im bestehenden Selbstverwaltungssystem bewegen", so Zahn. Das Gutachten sei aber in vielen Punkten zu theoretisch und somit ohne den notwendigen Praxisbezug. Zudem enthalte es keine Ansätze, die zur Stärkung der Selbstverwaltung führen könnten.
Im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Selbstverwaltung betonte Zahn, dass es bei einer paritätischen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherung bleiben müsse und auch das Wahlrecht nicht aufgeweicht werden dürfe. "Die Orientierung an der Beitragszahlung muss auch beim Wahlrecht erhalten bleiben", stellte Zahn klar. Auch solle zum Beispiel durch Anhörungsrechte bei wichtigen gesetzlichen Vorhaben die Beratungsfunktion der Selbstverwaltung gegenüber dem Gesetzgeber gestärkt werden.
Grundsätzlich zeigte sich Zahn aber offen gegenüber den Vorschlägen der Gutachter. "Da, wo es sinnvoll ist, werden wir uns den Vorschlägen, die zu einer Verbesserung und Vereinfachung des Wahlverfahrens führen, nicht in den Weg stellen." Zum Beispiel werde der Vorschlag, Online-Wahlen einzuführen, positiv bewertet und unterstützt.