Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen erhöht sich die spätere Rente. Darüber hinaus können durch freiwillige Beiträge Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt und Anwartschaften aufrecht erhalten werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Einzahlung nicht versäumen.
Zwischen dem Mindestbeitrag, derzeit 79,60 Euro monatlich, und dem Höchstbeitrag von monatlich 1.044,75 Euro können die Beiträge frei gewählt werden. Die Grenzen gelten gleichermaßen in den alten und neuen Bundesländern.
Der einfachste und sicherste Weg zur Einhaltung der Frist ist die künftige Abbuchung der Beiträge vom Konto. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt ihren Versicherten diesen Weg der Beitragszahlung, da hierdurch Nachteile durch eine verspätete Beitragszahlung ausgeschlossen werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.