Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Renten wegen Todes in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu einer Minderung ihrer Hinterbliebenenrente führt. Erst bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung.
Konnte eine Witwe oder ein Witwer mit Wohnsitz in den alten Bundesländern bisher monatlich 689,83 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so erhöht sich der Betrag ab dem 1. Juli 2007 auf 693,53 Euro. Bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern erhöht sich der Freibetrag von 606,41 Euro auf 609,58 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen, steigt der Freibetrag für jedes Kind um 147,11 Euro in den alten und um 129,30 Euro in den neuen Bundesländern. Das Gleiche gilt für Bezieher von Erziehungsrenten.
Der neue Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten liegt ab dem 1. Juli 2007 bei 462,35 Euro (alte Bundesländer) und 406,38 Euro (neue Bundesländer).
Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: 0800 10004800.