Bei Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall sind Berufsanfänger durch eine Rente abgesichert, im Todesfall auch ihre Hinterbliebenen. Es muss allerdings eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung bestehen.
Dieser besondere Schutz, den nur die gesetzliche Rentenversicherung ohne zusätzliche Kosten bietet, gilt auch bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Nähere Informationen enthält die Broschüre "Berufsstarter und ihre Sozialversicherung". Sie gibt es kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Referat Presse und Information, 40194 Düsseldorf.