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Dieselpartikelfilter: Umweltministerium schweigt zur Forderung nach Einführung von Wirksamkeitskontrollen

Neue Vergleichsstudie belegt bei drei Billigfiltern Absinken der Filterleistung auf 0 bis 10 Prozent im „verschärften Dauerlauf“ – Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes

(lifePR) (Berlin, )
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat angesichts dramatisch wachsender Qualitätsprobleme auf dem Nachrüstfilter-Markt erneut eine Wirksamkeitskontrolle für staatlich geförderte Dieselpartikelfilter gefordert. Das Bundesumweltministerium könne dieses Problem „nicht einfach schweigend aussitzen“, sagte DUH-Bundesgeschäfts-führer Jürgen Resch.
Neue Vergleichsuntersuchungen von vier Nachrüstfiltern im Auftrag der Volkswagen AG zeigen nach DUH-Informationen ein erschreckendes Versagen der Systeme der Anbieter GAT, Bosal und eines dritten Anbieters. Während der untersuchte VW-Originalfilter der Firma Emitec selbst im so genannten „verschärften Dauerlauf“ deutlich über 30% der Partikel herausfilterten, sinke die Abscheidungsrate bei GAT und Bosal Systemen nach kurzer Zeit auf etwa 10, die des untersuchten dritten Filters gar auf Null Prozent.
Nach der DUH-Veröffentlichung von Messungen des TÜV Süd über die mangelhafte Filterleistung von Bosal- und GAT-Filtern hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) inzwischen die ¬Überprüfung der Zulassung dieser beiden Systeme durch den TÜV Nord angeordnet. Wegen der nun bekannt gewordenen neuen Vergleichstestergebnisse fordert die DUH das KBA auf, auch die Zulassung für den dritten durchgefallenen unverzüglich überprüfen zu lassen.
Die DUH kritisiert auch die für die Zulassung und Kontrolle der Nachrüstfiltersysteme zuständigen Behörden: „Für uns ist unerklärlich, wie fahrlässig hier mit 800 Millionen Euro Subvention für Partikelfiltersystemen umgegangen wird. Es gehört eigentlich nicht zu den Aufgaben eines Umweltverbandes, die Kontrolle auffällliger Filtersysteme in jedem Einzelfall durch Presseveröffentlichungen einzuleiten. Die Behörden sind seit Monaten über die Schwächen einzelner Systeme informiert, ohne von sich aus eine Überprüfung der Zulassung durchzuführen. Hierzu bedurfte es erst der Pressearbeit der DUH und der Veröffentlichung von Gutachten, die zum Teil schon aus dem März 2007 stammen“, monierte Resch.
In einem weiteren Gutachten des TÜV Hessen aus dem Juli 2007 wurde zudem festgestellt, dass die Firma GAT in der Zwischenzeit die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringerte und ihre Durchmesser entsprechend vergrößerte, ohne offensichtlich für diese technische Veränderung einer erneuerte Zulassung durch das KBA einzuholen. Der vom TÜV Hessen gemessene Effekt der Maßnahme: Der in früheren Untersuchungen kritisierte hohe Abgasgegendruck ist nun deutlich geringer, im Gegenzug hat sich die Filterleistung auf deutlich unter 20% reduziert. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Flensburger Kraftfahrbundesamt um eine Stellungnahme gebeten, wie lange diese offensichtlich gesetzwidrige Veränderung des Filters nach der Zulassung dem Amt bereits bekannt sei und welche Schritte gegen GAT eingeleitet wurden.
In der Folge der DUH-Veröffentlichungen über dramatische Qualitätsunterschiede der in Diesel-Pkw eingebauten Nachrüst-Filtersysteme haben die Unternehmen Bosal bzw. GAT die Veröffentlichung einer Gegendarstellung im Internetauftritt der DUH gerichtlich durchgesetzt bzw. gefordert. Gegendarstellungen müssen „ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes“ abgedruckt werden. Interessanterweise haben beide Unternehmen darauf verzichtet, den sonst üblichen Weg der „Unterlassungsklage“ zu wählen. Der Grund hierfür ist einfach ausgemacht: Die von der DUH veröffentlichten Testergebnisse des TÜV Süd und des TÜV Hessen sind unter realistischen Vergleichsbedingungen zustande gekommen. Daher sind unter www.duh.de auch weiterhin die unveränderten Pressemitteilungen mit den Testergebnissen von gut funktionierenden Markenfiltern und den durchgefallenen Systemen in den dort abrufbaren Pressemitteilungen abrufbar.
Absurd sei die Vorhaltung der betroffenen Unternehmen, die Ergebnisse seien irrelevant, weil sie nicht dem 4.000 km Zulassungstest entsprechen. „Wer im Restaurant ein verbranntes Schnitzel angerichtet bekommt, braucht keine chemische Analyse oder Prüfung des Meisterscheins des Koches. Man schmeckt in einem „Kurztest“, dass die Speise misslungen ist. Wenn aber ein mit einem GAT-Filter nachgerüsteter Diesel-Pkw beim Durchdrücken des Gaspedals auf einen Schlag mit 22 Gramm Ruß soviel Feinstaub ausbläst wie ein ungefilterter Pkw auf der 900-Kilometer-Strecke zwischen Bodensee und Flensburg, dann ist ein solches Filtersystem ebenfalls ungenießbar – für die Umwelt, die Gesundheit der Menschen und für die Glaubwürdigkeit der Umweltpolitik“, so Resch.
Die neuen Untersuchen belegen nach Ansicht der DUH, wie wichtig die Überarbeitung der Zulassungsbestimmungen für Partikelfilter-Nachrüstsysteme ist. Es könne nicht sein, dass die Hersteller von Filtersystemen nur aufgrund der Vorlage einer selbst in Auftrag gegebenen Prüfung einen Rechtsanspruch auf Zulassung erhalten – ohne jede tatsächliche Kontrolle durch die Behörden. „Eine staatliche Kontrolle findet bisher nur auf dem Papier statt. Im Vertrauen darauf bauen aber derzeit tausende ahnungslose Verbraucher die kostengünstigen, aber weitgehend unwirksamen Systeme in ihre Diesel-Pkw ein. Die Filter müssen auch im realen Stadtbetrieb funktionieren, dort wo der Dieselruß die größten Gesundheitsschäden unter den Anwohnern anrichtet. Unzureichend funktionierende Filter müssen sofort vom Markt verschwinden“, so Resch.
Die DUH fordert Umweltminister Sigmar Gabriel auf, nicht länger zu schweigen und die Prüfvorschriften um zusätzliche Kontrollmessungen der steuerlich geförderter Partikelminderungssysteme zu ergänzen. Darüber hinaus müsse die Messung der Partikelemissionen ins Prüfprogramm der routinemäßigen Abgasuntersuchungen (AU) aufgenommen werden.
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