Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz sieht vor, dass für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres die Null-Promille-Grenze gilt. Damit soll der besonderen Gefährdung junger Fahrer begegnet werden. Die fehlende Routine beim Autofahren, ein Mangel an Erfahrung, Risikofreude und eine Überschätzung des eigenen Könnens bilden das spezifische Gefahrenpotenzial von Fahranfängern. Untersuchungen belegen, dass ihr Unfallrisiko schon bei der geringen Menge von 0,1 Promille Alkohol um 25% steigt und sich bei 0,5 Promille sogar verdoppelt.
Auch die Statistik belegt das Gefährdungspotenzial: Obwohl der Anteil der jungen Fahrer an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2005 nur bei 8,2% lag und sie nur 11% der Führerscheininhaber stellen, waren sie an 33% der Unfälle unter Alkoholeinfluss beteiligt. Annähernd 2.000 alkoholisierte Fahrer zwischen 18 und 21 Jahren waren im Jahr 2005 in Unfälle verwickelt. In der Altersklasse der 21- bis 25-Jährigen waren es nochmals fast 2.300 junge Fahrer.
„Ich wünsche mir, dass sich die älteren Verkehrsteilnehmer an den Fahranfängern ein Vorbild nehmen und auch auf Alkohol verzichten, wenn sie sich ans Steuer setzen“, appelliert Bodewig. „Bei einem rigorosen Alkoholverzicht für alle Fahrer könnten sicherlich einige der fast 330 Menschen noch leben, die 2005 bei alkoholbedingten Unfällen ums Leben kamen.“