Die DVAG rät deshalb dazu, mit einem Vermögensberater den Versicherungsbedarf für Freizeitausrüstungen zu überprüfen. Freizeitversicherungen decken nicht nur Schäden, Verlust und Zerstörung von Sportartikeln wie Golf-, Reit- und Tauchequipment sondern auch von Musikinstrumenten aller Art, Fotoausrüstungen sowie Jagd- und Angelausrüstungen ab. Damit also die Hobbyausrüstung weltweit unbesorgt genutzt werden kann, lohnt es sich, nach geeigneten Policen zu suchen, so die Deutsche Vermögensberatung.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung empfiehlt die DVAG auf Details zu achten: So ist es wichtig, dass alle Teile der Ausrüstung mit der Police abgedeckt sind. Vom Schutz ausgeschlossen dürfen nur Verbrauchsmaterialien, wie etwa Golfbälle, sein. Zubehör mit einem Einzelwert bis zu 500 Euro sollte pauschal abgedeckt sein, teurere Gegenstände müssen beim Abschluss einzeln aufgeführt werden. "Bei einem Zeitwert von mehr als 50 Prozent des Neuwerts sollte die Versicherung den Neuwert der Ausrüstung erstatten", so die Vermögensberater der DVAG. Außerdem sollte sie weltweit haften, wie zum Beispiel die Freizeitpolice der AachenMünchener Versicherung.