Dieser in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierte Punkt sollte aus dem Handelsabkommen gestrichen werden, so Vöpel: "Wir haben sowohl in Europa als auch in den USA hohe Rechtssicherheit, sodass wir bei einem solchen Handelsabkommen nicht zwingend Investorenschutz mit einer Extra-Schiedsgerichtsbarkeit festschreiben müssen. Insofern glaube ich, es ginge auch ohne. Man kann das Abkommen verhandeln ohne den Investorenschutz."
Die EU habe in vielen anderen Abkommen zwar selbst auf einen Investorenschutz bestanden. Dies beziehe sich jedoch auf Länder, "in denen die Rechtssicherheit nicht gegeben war und in denen wir unseren mittelständischen Firmen diese Rechtssicherheit geben mussten - durch eine Extra-Gerichtsbarkeit außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit", sagte Vöpel. Das sei im Falle TTIP "offenbar nicht notwendig, weil wir eben die Rechtssicherheit in den USA wie auch in Europa durchsetzen können", so der HWWI-Direktor im DW-Interview.