Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. vertritt die Interessen aller Funkamateure in Deutschland und setzt sich als größter Amateurfunk-Verein in der Bundesrepublik für den Erhalt und den Schutz der Frequenzen ein. Gemeinsam mit anderen Vereinigungen tritt er in der Gemeinschaft „Runder Tisch Amateurfunk“ bei der Bundesnetzagentur, den zuständigen Behörden und Ministerien als Ansprechpartner auf. Insbesondere den Referenten Bernd Mischlewski und Ulrich Müller und ihren guten Kontakten ist es zu verdanken, dass auch den Amateurfunk-Einsteigern nun ein breiteres Frequenzspektrum für den Funkbetrieb offen steht.
„Herzlichen Dank an alle Beteiligten. An diesem Erfolg erkennt man wie wichtig es ist, dass die Funkamateure in Deutschland im DARC e.V. einen kompetenten und engagierten Vertreter ihrer Interessen haben. Das ehrenamtliche Engagement der vielen Mitglieder ist unbezahlbar“, so der Bundesvorsitzende.
Weitere Fachinformationen
In der Mitteilung Nr. 111 aus dem Amtsblatt 08/2020 vom 6. Mai 2020 hat die Bundesnetzagentur eine erste vorläufige Umsetzung der World-Radio-Conference-Ergebnisse zum 6-m-Band vorgenommen. Dem Antrag des Runden Tisch Amateurfunk von Anfang März wurde in folgendem Umfang mit einer erweiterten Duldungsregelung entsprochen: Frequenzbereich 50,000–52,000 MHz, sekundär; Bandbreite max. 12 kHz; Sendearten: alle; Antennenpolarisation: horizontal; Wettbewerbsbetrieb: zulässig. Neben dem – basierend auf dem Ergebnis der WRC19 – erweiterten Frequenzbereich von 50 bis 52 MHz ist vor allem eine deutlich verbesserte Leistungsregelung für das Subband 50,000–50,400 MHz verfügt worden. So dürfen Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A („A-Lizenz“) in diesem Bereich nun mit maximal 750 Watt Senderausgangsleistung (PEP) senden, Inhaber einer Klasse E („E-Lizenz“ mit 100 Watt PEP. Im übrigen Band gilt wie bisher für alle die Begrenzung auf 25 Watt PEP. Diese für den Amateurfunk sehr positive Leistungsregelung ist Ergebnis einer seit Ende 2018 laufenden Gesprächsreihe zwischen dem Primärnutzer Bundeswehr und dem Referat Frequenzmanagement des DARC e.V. Hier ist mittlerweile eine sehr sachorientierte und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit mit dem militärischen Frequenzmanagement hergestellt worden. Diese Fortführung der bisherigen Duldungsregelung in nunmehr erweiterter Form gilt bis zum 31.12.2020 oder bis zum Inkrafttreten einer überarbeiteten Frequenzverordnung – je nachdem, was früher der Fall ist.