"Wir begrüßen die Reform im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern den Gesetzgeber gleichzeitig auf, einen Fonds für Not leidende Anwältinnen und Anwälte zu schaffen", aus dem sie für die mit der Reform verbundenen wirtschaftlichen Nachteile entschädigt werden, betont Rechtsanwalt Swen Walentowski, DAV-Pressesprecher. Außerdem müssen die Anwaltsgebühren für Streitigkeiten ab 5001 Euro angehoben werden. Als erste Forderung steht hier eine 40-prozentige Erhöhung im Raum.
Für Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Ergebnis der obligatorischen Gerichtsmediation unzufrieden sind, bietet die Anwaltschaft die außergerichtliche Mediation an. Sie führt - auch das belegen Umfragen - zu hoher Parteizufriedenheit. Nur: Gute Dienstleistungen haben ihren Preis. "Der aufgeklärte Verbraucher", so Walentowski weiter, "weiß jedoch Bescheid: Was nichts kostet, ist auch nichts".
Nach neuesten statistischen Erhebungen steht ein Prozent der Anwaltschaft als Anbieter von Mediation, der übrige Rest als Parteivertreter zur Verfügung. Mit der Einführung der obligatorischen Gerichtsmediation könnte ein weiteres Absinken der Nachfrage nach außergerichtlicher Mediation verbunden sein. Tritt das Gegenteil ein, so stehen notfalls Anbieter anderer Berufsgruppen, z. B. der Psychologen, Wirtschaftsprüfer und Ingenieure, zur Verfügung.
Bei aller Erleichterung darüber, die unter betriebswirtschaftlichen Aspekten oft nicht lohnenden Amtsgerichtsprozesse mit ihren kleinen Streitwerten nun endlich los zu sein, gibt der DAV-Pressesprecher zu bedenken, ob nicht "mit der Reform ohne Not auf die breite anwaltliche Erfahrung verzichtet wird, die gerade dem Bürger "mit dem kleinen Streit" auch in Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht den Rücken stärkt." Dies müsse jedem bewusst sein.