"Die Vorratsdatenspeicherung stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Damit wäre es möglich, weitreichende Sozial- und Bewegungsprofile der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen. Für die Speicherung personenbezogener Daten müsse es immer einen konkreten Anlass geben, ansonsten gäbe es keinen Schutz der Privatsphäre. Der Rechtsstaat sei aufgerufen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
"Der Staat darf die Unschuldsvermutung gegenüber seinen Bürgern nicht aufgeben", betont Ewer weiter. Dies gelte auch für die gesamte EU.
Wenn selbst die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta bezweifelt und zum Ende des Jahres einen Korrekturentwurf vorlegen will, macht eine nationale Regelung keinen Sinn. Die Bundesregierung sollte jetzt ihren Einfluss für eine Neufassung der Richtlinie geltend machen.
Für die Überwachung von 500 Millionen EU-Bürgern habe bislang niemand schlüssig darlegen können, wie ein potenzieller Attentäter nur anhand seiner Verkehrsdaten identifiziert werden kann. Bereits jetzt gibt es Ausweichmöglichkeiten, sei es durch gestohlene Prepaid- oder SIM-Karten oder durch Nutzung offener W-LAN-Netze oder öffentliche Netzzugänge, bei denen die IP-Adresse nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden kann. Gesicherte Erkenntnisse kann dann auch die millionenfach veranlasste Vorratsdatenspeicherung nicht liefern. Ein "Wettrüsten" sei daher nicht zielführend.