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Anwaltschaft fordert Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung

DAV und BRAK übergeben der Bundesministerin der Justiz gemeinsamen Forderungskatalog

(lifePR) (Berlin, )
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, durch ihre Präsidenten einen Katalog überreicht, mit dem eine lineare Anpassung der gesetzlichen Vergütungstabellen sowie strukturelle Änderungen bei der Rechtsanwaltsvergütung gefordert wird. Eine Erhöhung sei notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen mehr gegeben hat und die Schaffung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) schon über sechs Jahre zurück liegt. DAV und BRAK sind sich einig, dass das Anpassungsvolumen 15 Prozent betragen muss und sich aus strukturellen Änderungen und einer linearen Anpassung der Gebühren zusammensetzen sollte.

"Eine funktionsfähige Rechtspflege ist nur mit einer leistungsstarken und qualifizierten Anwaltschaft denkbar", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Die gesetzlich vorgegebenen anwaltlichen Gebühren müssten mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. "16 Jahre nach der letzten Anpassung ist dies längst überfällig", betont Ewer weiter.

"Das RVG muss auch in seiner Struktur nachgebessert werden", erläutert der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Axel C. Filges "Wenn beispielsweise im Ausländer- und Asylrecht oder auch im Sozialrecht ein kostendeckendes Arbeiten oftmals nicht möglich ist, stimmt das System nicht mehr".

Nach Ansicht der beiden Anwaltsorganisationen muss durch ein auskömmliches Vergütungssystem gewährleistet werden, dass sich nicht immer mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus diesem System verabschieden. Gesetzliche Gebühren schaffen Transparenz für die Nachfragerseite, insbesondere für den Verbraucher. Der europäische Vergleich zeigt, dass in den Ländern, in denen es ein gesetzliches Vergütungssystem nicht gibt, Rechtsrat wesentlich teurer ist.
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