Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermittelt haben, Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die Diskussion gestellt haben. Ferner solche, die Missstände in der Justiz aufdeckten oder Anregungen und Denkanstöße vermitteln konnten. Der Pressepreis des DAV wird alle zwei Jahre verliehen.
"Das Recht in seiner Komplexität bedarf der Vermittlung. Dies ist notwendig für die Akzeptanz und die freiwillige Befolgung von Rechtsgrundsätzen, aber auch für das Verständnis für Überlegungen in der Rechtspolitik. Hier zu helfen, ist eine der Aufgaben des DAV und der Rechtsanwaltschaft. Hierbei bedarf es aber der Unterstützung durch die Medien. Nicht nur im Bereich der Verbraucheraufklärung, sondern auch in der Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle", erläutert Rechtsanwalt Felix Busse, Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses. Mit seinem Pressepreis wolle der DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich diesen Aufgaben zu stellen und Verleger, Programmdirektoren und Intendanten auf dieses wichtige Wirkungsfeld hinweisen, das oft genug anderen, unterhaltsamen Themen weichen müsse. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten gehöre dazu.
Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den Pressepreis des DAV 2013 ist der 5. März 2013.
Die eingesandten Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 2. März 2011 und dem 4. März 2013 erschienen oder ausgestrahlt worden sein.
Den Pressepreis des DAV gibt es seit 1983. Er wurde erstmals 1985 und wird seither alle zwei Jahre, jeweils auf dem Deutschen Anwaltstag, verliehen. Den Preisträgern wird neben einer Urkunde eine kleine Plastik des in Dortmund lebenden Künstlers Prof. Dr. Horst Linn überreicht.
Hier finden Sie die Liste der bisherigen Preisträger und das Statut des Pressepreises.
Den Bewerbungsunterlagen der elektronischen Beiträge sind diese als DVD und Manuskript beizufügen.