Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 418223

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. Littenstraße 11 10179 Berlin, Deutschland http://www.anwaltverein.de
Ansprechpartner:in Herr Swen Walentowski +49 30 726152129
Logo der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Badeverbot wegen Haien ist kein Reisemangel

(lifePR) (München/Berlin, )
Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. Dezember 2012 (AZ: 242 C 16069/12).

Ein Ehepaar buchte einen Pauschalurlaub auf der Seychelleninsel Praslin. Einige Zeit vor der Anreise der Urlauber sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände der Seychellen ein Badeverbot aus, da vor einem Strand der Insel ein Haiangriff stattgefunden hatte. Das Badeverbot bestand auch noch, als das Ehepaar anreiste. Da es sich dadurch in seiner Urlaubsfreude beeinträchtigt sah, forderte es die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung vom Reiseveranstalter zurück. Dieser weigerte sich.

Das Gericht wies die Klage ab. Den Reisenden stünde weder ein Schadensersatzanspruch noch ein Minderungsanspruch zu. Die Reise sei nicht mangelhaft. Der Strand sei während der Reisezeit des Paares nutzbar gewesen. Der Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot stelle daher keinen Reisemangel dar. Dies gelte umso mehr, wenn das zeitlich begrenzte Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren erfolge.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.