Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht heute der Gesetzesentwurf der Länder Hessen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Bayern und Sachsen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (Drucksache 503/12). Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Landesregierungen jeweils ab 2017 professionellen Anwendern wie der Anwaltschaft zwingend die elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorschreiben können. Ab 2022 soll eine bundesweite Verpflichtung der Anwaltschaft zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in allen Verfahren in Kraft treten.
In der Begründung führen die Bundesländer aus, dass "weitere Anreize zur freiwilligen Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht ausreichen werden, um die professionellen Anwender in absehbarer Zeit und auf breiter Front zu einer Umstellung zu bewegen". Deshalb sei eine Nutzungspflicht vorgesehen.
Der DAV ist davon überzeugt, dass der elektronische Rechtsverkehr eine Chance für Anwaltschaft und Justiz ist. Das aber ist aus Sicht der Anwaltschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Der elektronische Rechtsverkehr muss mit möglichst geringem technischen Aufwand in die Kanzleien eingeführt und betrieben werden können. Eine hohe Daten- und Rechtssicherheit muss gegeben sein. Wenn der elektronische Rechtsverkehr tatsächlich eine für die Anwaltschaft attraktive Form bekommen hat, wird auch kein Anschlusszwang notwendig sein.
Zum Thema elektronischer Rechtsverkehr wird der DAV am 8. November 2012 in Berlin ein ganztägiges Forum veranstalten, um die Vorstellungen der Anwaltschaft mit den rechtspolitischen Entscheidungsträgern zu diskutieren.