"Die nahezu strafrechtsfreie Behandlung der Abgeordneten muss beendet werden", erläutert Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Experte für den Deutschen Anwaltverein bei der Anhörung. Bisher sei lediglich der Stimmenkauf strafbewehrt oder die Bestechung eines Abgeordneten im Ausland, jedoch nicht im Inland. Es seien somit weitergehende Straftatbestände notwendig, die über den Stimmenkauf hinausgehen. Eine Gleichbehandlung der Mandatsträger mit den Beamten dürfe es jedoch nicht geben. Kempf weiter: "Der verfassungsrechtliche Status der Abgeordneten darf nicht eingeengt werden." Eine Strafbarkeit dürfe nicht dadurch erreicht werden, dass der Abgeordnete wie ein Amtsträger behandelt werden würde. "Wir wollen kein Beamtenparlament", so Kempf.
Nach Ansicht des DAV sei eine Strafbarkeit dann erforderlich, wenn der Abgeordnete selbst seinen verfassungsrechtlich geschützten Status verlässt und verletzt, beispielsweise dann, wenn er Geld annimmt, um eine Position zu vertreten, die er sonst nicht vertreten hätte.
Nach Ansicht des DAV-Experten Kempf in der Anhörung gehen die drei vorliegenden Gesetzentwürfe im Wesentlichen in die richtige Richtung. Zahlreiche Einzelfragen seien jedoch noch zu klären, und die Entwürfe bedürften der Überarbeitung.
Hier finden Sie das Thesenpapier des DAV zur Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 2012.
Der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins hat zu den einzelnen Entwürfen bereits Stellung genommen (Stellungnahme Nr. 67/2012 zum SPD-Entwurf, Stellungnahme Nr. 68/2011 zum Entwurf der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen)