"Die Wahrung verfassungsmäßiger Grundsätze und der Menschenrechte fängt vor der eigenen Tür an. Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, welches es zu verteidigen gilt", sagt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, DAV-Vizepräsident.
Der verfassungsrechtliche Konsens in der Gesellschaft und der EU im Allgemeinen müsse die Wahrung der Pressefreiheit mit einschließen. Ohne Pressefreiheit sei eine funktionierende Demokratie nicht denkbar. Bei Fragen der Menschenrechte müsse man etwa nicht nur in den Nahen Osten oder nach Asien schauen, sondern eben auch diese und den Konsens wesentlicher Grundrechte auch innerhalb der EU verteidigen.