Nach Ansicht des DAV bedarf es dabei keiner Anknüpfung an die Schulnoten, da weitere Gründe für eine großzügige Regelung sprechen, beispielsweise die erfolgte sprachliche und soziale Integration.
"Es darf auch nicht vergessen werden, dass gerade in den 90er Jahren Menschen, vor allem aus der Türkei, aus Afghanistan, dem Irak und vom Balkan, Schutz vor Krieg und Bürgerkrieg in Deutschland gesucht haben. Darunter befanden sich viele, die Opfer traumatisierender Übergriffe geworden sind. Eine "freiwillige" Rückkehr ist unzumutbar, eine Abschiebung inhuman", so der DAV-Pressesprecher, Rechtsanwalt Swen Walentowski.
Wer Integration wolle, dürfe von einer Abschiebung nur in seltenen Fällen Gebrauch machen. "Insbesondere ist auf die Kinder Rücksicht zu nehmen. Trotz widriger Lebensumstände haben sie sich sprachlich und sozial eingelebt. Viele von ihnen erbringen in der Schule gute Leistungen. Es wäre schon aus demographischen Gründen töricht, gut integrierte Kinder, die einen Leistungswillen bewiesen haben, des Landes zu verweisen", so Walentowski weiter. Ein formalisiertes "Bleiberecht nach Noten" werde aber abgelehnt.