"In meinen 19 Jahren als Mitglied des Europäischen Parlaments und dort als Mitglied des Rechtsausschusses bin ich immer wieder auf einen Vertreter der deutschen Anwaltschaft gestoßen, der nicht nur Sachkundiger des anwaltlichen Berufsrechts war, sondern auch intensiv an Fachdebatten der europäischen Rechtsetzung teilnahm, die mit dem Berufsrecht nichts zu tun hatten. Die Beeinflussung europäischen Berufsrechts wurde ergänzt durch sachkundigen Rat zu anstehenden Gesetzgebungsfragen, insbesondere aus dem Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Es ist klar, wen ich meine: Rechtsanwalt und Notar a. D. Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig", so Klaus-Heiner Lehne, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments in seiner Laudatio.
Hans-Jürgen Hellwig wurde 1940 geboren und ist Partner bei Hengeler Mueller in Frankfurt am Main. Er ist Träger bereits zahlreicher Ehrenauszeichnungen aus Deutschland, aber auch anderen Ländern, staatlicher oder verbandlicher Natur. Hellwig leitete von 2000 bis 2002 die deutsche Delegation beim CCBE, dem Rat der Europäischen Anwaltschaften. In diese Zeit fiel insbesondere die 2. Geldwäscherichtlinie. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah die Aufrechterhaltung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nur für den Fall vor, wenn ein Anwalt als Verteidiger in einem Strafprozess auftrat. Hellwig stärkte bei diesen schwierigen Auseinandersetzungen die Meinung, dass dieser Vorschlag nicht hinnehmbar sei. Er organisierte dabei die breite Unterstützung der Anwaltschaft auf deutscher und europäischer Ebene. Am Ende gab es einen Kompromiss, der den Mitgliedstaaten jedenfalls die Möglichkeit offen ließ, jede Form von Rechtsberatung weitestgehend unter dem Schutz der Verschwiegenheitspflicht belassen zu können.
Ab 2003 wurde Hellwig erster Vizepräsident des CCBE und 2004 dessen Präsident. Von 2002 bis 2005 leitete er den Gesellschaftsrechtsausschuss des CCBE und war deshalb zwangsläufig mit allen Gesellschaftsrechtsprojekten auf europäischer Ebene befasst. "Dabei hat der Preisträger mit sachkundigen Beiträgen Einfluss auf die gesetzgeberische Gestaltung genommen", so Lehne in seiner Laudatio dazu.
Auch hat er einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass auf europäischer Ebene eine Selbstverständlichkeit durchgesetzt wurde, nämlich die Teilung der Generaldirektion Justiz und Innen und damit auch die Schaffung zweier Kommissariate, die für diese unterschiedlichen Aufgaben zuständig sind.
Hellwig Ehrenmitglied des DAV
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig wurde auch auf der Mitgliederversammlung des DAV am 5. Juni 2013 mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. "Es ist ohne Zweifel, dass sich Rechtsanwalt Hellwig wie kaum ein anderer um den Deutschen Anwaltverein verdient gemacht hat", so Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, in seiner Gratulation. Neben dem internationalen Engagement habe er sich insbesondere auf das Berufsrecht und das Gesellschaftsrecht konzentriert. Insbesondere sein Engagement im Berufsrechtsausschuss, in dem er seit vielen Jahren ein sehr aktives Mitglied ist, müsse hervorgehoben werden. "Hans-Jürgen Hellwig hat aufgrund seines vielseitigen und außerordentlich engagierten Einsatzes für den DAV die Ehrenmitgliedschaft mehr als verdient", so Ewer.