Allein solche Auflagen seien geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden, so die Richter. Hierbei handele es sich auch nicht um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, wie etwa antiallergene Bettwäsche oder Matratzenschoner. Dafür müsste die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. Für die Matratzenzwischenbezüge hingegen schon. Es müsse aber ärztlich festgestellt werden, dass die Allergie vorliegt und schwerwiegend ist.
Der Tipp: Mit der Rechnung ein Attest vorlegen.
Informationen: www.anwaltauskunft.de
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