Während eines Bundesligaspiels explodierte angeblich neben dem Ohr des Klägers mindestens ein Feuerwerkskörper. Dadurch leidet er nun an dauernden Hörschäden, Kopfschmerzen, Schwindelanfällen und Schlafstörungen.
Das OLG entschied, dass die Veranstalterin des Bundesligaspiels "gerade noch" ihrer Sicherungspflicht nachgekommen sei. Zwar handelte es sich bei dem betreffenden Bundesligaspiel um ein "Risikospiel", da es zuvor häufiger zu Ausschreitungen zwischen beiden Fanblöcken gekommen war, dennoch habe die Beklagte nach den üblichen Sicherheitsstandards gehandelt. Alle Zuschauer wurden beim Betreten des Stadions besonders auf das Mitführen von Feuerwerkskörpern kontrolliert. Die Gästefans wurden beim Betreten des Stadionblocks außerdem ein zweites Mal auf Feuerwerkskörper überprüft. Eine dritte Kontrolle erging stichprobenartig. Dass die Veranstalterin auf moderne Hilfsmittel, wie Metalldetektoren und Scanner verzichtete, sei ihr hingegen nicht vorzuwerfen, da sich die Kontrollen nach den Standards nationaler und internationaler Spiele richteten.
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