Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht, in der über 1.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert sind, die sich auch mit Fragen der Grundsicherung befassen, hat sich mit der Frage befasst, ob den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wurde. Die Fachleute der Arbeitsgemeinschaft sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Änderungen nicht verfassungsfest sind. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht hat zusammen mit dem Paritätischen Gesamtverband daher Schriftsatzentwürfe gefertigt, in denen die verfassungsrechtlichen Bedenken dargestellt sind. Die Schriftsatzentwürfe sollen Vorlagen sein für ein entsprechendes Vorbringen in Klage- und Eilverfahren. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind aufgefordert, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Änderungen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Für weitergehende Informationen zu diesem Thema können Sie das Sonderheft der ASR‑Anwalt/Anwältin im Sozialrecht "SGB II - Änderungen der Regelbedarfe" über uns mit dem beiliegenden Antwortformular anfordern.