"Wer Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch wurde, muss möglichst früh und umfassend über seine rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt werden", so Rechtsanwältin Dr. Gudrun Döring-Striening, die DAV-Vertreterin am Runden Tisch. Dazu gehört auch, dass die Betroffenen über Belastungen und Risiken aufgeklärt werden, die mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbunden sind. "Gerade wenn die Tat lange zurückliegt, kann die Sachverhaltsaufklärung so erschwert sein, dass ein Gericht später den angeklagten Täter freisprechen muss, was dem Interesse des Opfers diametral entgegensteht", so Döring-Striening. Zur vertraulichen anwaltlichen Beratung über Opferrechte gehören auch die Aufklärung über Schadensersatzansprüche und sozialrechtliche Entschädigungsleistungen.
Anwaltliche Erstberatung für Opfer von Kindesmissbrauch notwendig
DAV begrüßt Forderung des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung
"Wer Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch wurde, muss möglichst früh und umfassend über seine rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt werden", so Rechtsanwältin Dr. Gudrun Döring-Striening, die DAV-Vertreterin am Runden Tisch. Dazu gehört auch, dass die Betroffenen über Belastungen und Risiken aufgeklärt werden, die mit der Einleitung eines Strafverfahrens verbunden sind. "Gerade wenn die Tat lange zurückliegt, kann die Sachverhaltsaufklärung so erschwert sein, dass ein Gericht später den angeklagten Täter freisprechen muss, was dem Interesse des Opfers diametral entgegensteht", so Döring-Striening. Zur vertraulichen anwaltlichen Beratung über Opferrechte gehören auch die Aufklärung über Schadensersatzansprüche und sozialrechtliche Entschädigungsleistungen.