Laut DIHK-Umfrage beklagt fast jeder zweite gastronomische Betrieb (48 Prozent) Umsatzeinbußen seit Einführung des Rauchverbots. Besonders betroffen: Ein- Raum-Kneipen / Eckkneipen, die die Forderungen nach abgetrennten Räumen für Raucher nicht erfüllen können. Dort ist mit Ausnahme der Bundesländer Sachsen und Rheinland-Pfalz das Rauchen nicht mehr gestattet. 55 Prozent der Kneipiers, denen nur ein Raum zur Verfügung steht, stellen Umsatzrückgänge seit Einführung des Rauchverbots fest, knapp ein Viertel sogar sehr starke. Etwas weniger heftig sind die Auswirkungen auf die Gastbetriebe, die zwei oder mehr Räume bewirten und damit weiterhin die Möglichkeit zum Rauchen anbieten können. Hier verzeichnet zwar ebenfalls fast die Hälfte (48 Prozent) Umsatzrückgänge seit Einführung der Gesetze, aber sehr stark betroffen fühlen sich nur knapp 13 Prozent.
Wirte von Ein-Raum-Kneipen können in den seltensten Fällen, nämlich nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen, entscheiden, ob Sie eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe führen wollen. Sie sind damit gegenüber den Mehrraumkneipen benachteiligt
- dies spiegelt sich letztlich in den Umsatzrückgängen wider. Die Folgen dieser gestiegenen Belastung sind sichtbar: Die IHKs verzeichnen bereits jetzt erste Geschäftsaufgaben.
Der DIHK warnt, dass mit weiteren Geschäftsaufgaben ein spürbarer Verlust von Arbeitsplätzen verbunden sein könnte. Es wird sich aber auch auf unsere Stadtbilder auswirken: Die Kneipenkultur wird ärmer - die kleine Eckkneipe könnte Seltenheitswert bekommen. Darüber muss sich die Politik im Klaren sein. In Teilen hat sie es offenbar bereits erkannt, es gibt inzwischen immer mehr Ausnahmeregelungen. Folge: Es herrscht ein Flickenteppich von Regelungen in Deutschland.
Eine Wahlfreiheit für Ein-Raum-Kneipen in Anlehnung an die Modelle in Rheinland- Pfalz und Sachsen könnte helfen, die Ungerechtigkeit auszugleichen. Sie stellt auch eine Wahlfreiheit für die Kneipengänger her, die dann selbst entscheiden könnten, ob sie in eine Raucherkneipe wollen oder nicht.