- das Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomaten,
- das Verbot der Aufbewahrung von Waffen und Munition in Privatwohnungen,
- das Verbot von großkalibrigen Kurzwaffen,
- eine stärkere generelle Begrenzung für den privaten Waffenbesitz.
"Das Problem sind weder die legalen Waffenbesitzer, noch die 10 Millionen legalen Waffen", betont Rechtsanwalt Joachim Streitberger in der Stellungnahme des DJV. Laut polizeilicher Kriminalstatistik stell-ten illegale Waffen eine potenzielle Gefahr dar, deren Zahl die Polizei auf 20 bis 40 Millionen in Deutsch-land schätzt. Diese ließe sich durch die Anträge von Bündnis90/Die Grünen nicht reduzieren. Der Ansatz "Mehr Sicherheit durch weniger private Waffen" läuft ins Leere, so der DJV. Selbst bei einem Komplett-verbot aller legalen Schusswaffen verblieben in Deutschland noch bis zu 80 Prozent des gesamten Bestandes. Das britische Komplettverbot von Faustfeuerwaffen im Privatbesitz hatte sogar einen gegenteiligen Effekt: illegale Importe überschwemmen seither das Land, der Missbrauch durch Jugendliche ebenso wie die Mordrate steigen drastisch an.
Eine "gefährlich" aussehende Waffe - also auch ein kriegswaffenähnlicher Halbautomat - ist objektiv gesehen nicht gefährlicher als eine Waffe gleicher Technik, die einen "zivilisierten" Eindruck macht, so der DJV in seiner Stellungnahme. Unabhängig vom Aussehen dürfen halbautomatische Waffen für den jagdlichen Einsatz ohnehin nur mit drei Schuss ausgerüstet werden. Der DJV betont, dass für kriegswaffenähnliche Halbautomaten zwar bei der Jagd keine Notwendigkeit besteht - insbesondere mit Blick auf das Bild der Jäger in der Öffentlichkeit. Solange sie aber den Vorgaben des Waffenrechts entsprechen, gibt es keinen vernünftigen Grund, diese zu verbieten.
Ein Verbot von kriegswaffenähnlichen Halbautomaten wurde übrigens 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Drängen der Kriminalämter aus dem Waffengesetz gestrichen. Die erneute Forderung nach einem Verbot wird von Bündnis90/Die Grünen mit dem Massenmord auf der norwegischen Insel Utoya begründet. Allerdings wäre die vom Attentäter verwendete Waffe nach dem Antrag der Grünen gar nicht verboten! Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier wider besseres Wissens Emotionen geschürt werden sollen, um ein Verbot bestimmter Waffen zu erzwingen.
Die Forderung nach einem Verbot der Waffenaufbewahrung in Privatwohnungen ist sogar kontraproduktiv für die öffentliche Sicherheit, kritisiert der DJV. Denn auch noch so gut gesicherte Arsenale bieten einen großen Anreiz für Kriminelle, die sich mit Waffen eindecken wollen. Eine zentrale Aufbewahrung von Jagdwaffen und Munition ist zudem praxisfern: Bei einem nächtlichen Wildunfall muss der Jäger schnellen Zugriff haben, allein schon aus Tierschutzgründen. Das haben Bündnis90/Die Grünen immerhin in der Begründung des Antrages klargestellt. Die Anträge enthalten darüber hinaus Forderungen, die bereits umgesetzt sind, etwa die Forderung nach einer zügigen Einführung eines nationalen Waffenregisters.
Mit großer Mehrheit kommen die vom Innenausschuss geladenen Sachverständigen zu dem Ergebnis: Die Anträge der Grünen auf Verschärfung des Waffenrechts bringen keine zusätzliche Sicherheit. Vielmehr muss die Diskussion versachlicht werden. Die Experten Rainer Hofius (Staatsanwaltschaft Mainz) und Lars Winkelsdorf (Journalist) sehen das Problem ebenso wie der DJV und der LJV Baden-Württemberg bei den illegalen Waffen und plädieren etwa für eine neue und erweiterte Amnestieregelung, um deren Bestand zu reduzieren.
Zu den Stellungnahmen der Sachverständigen und weiteren Informationen zur Anhörung:
Innenausschuss - Stellungnahmen der Sachverständigen
Informationen zur Anhörung zu einer Verschärfung des Waffenrechts