Anders als im Schlachthof, trifft der Schuss des Jägers das Tier unvorbereitet. Jagdgeschosse sind so konstruiert, dass sie schnell und damit tierschutzgerecht töten. Zudem verbringen Wildtiere ein Leben in der freien Natur. Medikamente, Kraftfutter oder Tiertransporte sind nicht notwendig. Auch Lebend- und Totfangfallen sind tierschutzgerecht. Anders als beispielsweise frei verkäufliche Mausefallen unterliegen sie strengen Vorgaben. Jäger lernen außerdem während ihrer Ausbildung den sicheren Umgang mit Fanggeräten.
Die Ausübung der Jagd basiert auf klaren gesetzlichen Vorschriften. Viele Teile des Jagdrechts dienen ausschließlich dem Tierschutz. Zum Beispiel dürfen Elterntiere während der Jungenaufzucht nicht bejagt werden (§22 Abs. 4 BJagdG). Es ist nicht erlaubt, Wild an seinen Wohnstätten zu beunruhigen und zahlreiche Jagdmethoden sind verboten (§19 BJagdG). Weidmänner absolvieren eine umfangreiche staatliche Prüfung, bevor sie den Jagdschein erhalten. Fachbereiche wie Biologie von Tieren und Pflanzen, Fleischhygiene, Waffenrecht und -handhabung, Naturschutz-, Waffen- oder Lebensmittelrecht werden in den Jagdschulen unterrichtet. Für das sogenannte "Grüne Abitur" pauken sie im Regelfall mindestens 120 Stunden Theorie - plus Praxiseinheiten in vielen Fächern. Zum Vergleich: Für den Fahrzeugführerschein sind etwa 40 Stunden Theorie üblich.
Die Jagd ist viel mehr als nur das Erlegen von Tieren. So hegen und pflegen Jäger jährlich Hecken - als Lebensraum vieler Tierarten -, die so lang sind wie die Chinesische Mauer. Die Hegeverpflichtung umfasst sogar besonders gefährdete und streng geschützte Arten wie Luchs, Fischotter, Seehund und Seeadler: Weil sie allesamt dem Jagdrecht unterliegen, sind Jäger verpflichtet, lebensraumverbessernde Maßnahmen umzusetzen. Jäger haben beispielsweise die Wiederbesiedlung Schleswig-Holsteins mit Seeadlern und Uhus maßgeblich unterstützt. Dass der Seeadler 2009 von der Liste bedrohter Arten genommen werden konnte, ist auch einer ihrer Verdienste.