DJV, Bauernverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) haben den Entscheidungsprozess begleitet und begrüßen die Initiative des BMELV außerordentlich, da für Jagdschneisen damit eine rechtlich tragfähige Grundlage geschaffen wird. Nun sind die Bundesländer gefordert, für nachweislich praktikable Lösungen zur Schwarzwildbejagung bürokratische Hürden abzubauen. Einige Länder haben dies bereits signalisiert. Bislang waren mit anderen Kulturen bebaute oder aus der Produktion genommene Bejagungsschneisen nur förderfähig, wenn sie gesondert ausgemessen und im Förderantrag ausgewiesen wurden. Diesen unnötigen Aufwand haben viele Landwirte gescheut.
In dem vom BMELV geförderten Modellvorhaben "Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft" haben DJV und Deutscher Bauernverband gezeigt, dass Bejagungsschneisen gleichzeitig den Jagderfolg und die Artenvielfalt erhöhen können. Nur von vornherein angelegte Schneisen führen zum gewünschten Jagderfolg, wie das Modellvorhaben in den vergangenen drei Jahren bewiesen hat. Nachträglich eingehäckselte Schneisen sind weniger effektiv. Für die Begrünung der Schneisen können beispielsweise Wintergetreide, Gräser oder Blühmischungen genutzt werden. Insbesondere Blühstreifen erhöhen die Strukturvielfalt und wirken positiv auf Bodenbrüter. Nach der Brut und zu Beginn der Milchreife des Maises (etwa August), können Blühstreifen gemulcht werden und als Jagdschneise dienen. Der folgende Aufwuchs bietet im Winterhalbjahr Arten der Offenlandschaft zusätzlich Nahrung und schützt vor Bodenerosion.