Die Bundesregierung stellt in der Waldstrategie 2020 klar, dass die gesetzlichen Instrumente des Jagdrechts ausreichen, um die Interessen von Forstwirtschaft und Jagd in Einklang zu bringen. Dies begrüßt der DJV. Die Möglichkeiten, Probleme auf örtlicher Ebene zu lösen, sind vorhanden und müssen konsequent genutzt werden. "Natürlich muss die Jagd die berechtigten Interessen der Forstwirtschaft berücksichtigen. Sicher ist, wenn beide partnerschaftlich zusammenarbeiten sind Forstwirtschaft und Wild kein Gegensatz", betonte Fischer. Dies bestätigte auch Dr. Gerd Müller, parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in der Befragung der Bundesregierung im Bundestag.
Nach Auffassung des DJV darf sich die in der Waldstrategie 2020 betonte Notwendigkeit der Bewahrung der Biodiversität nicht nur auf Arten beschränken, die ökonomischen Nutzen besitzen. Vielfältige Tier- und Pflanzenarten, wie Kräuter, Gräser, Amphibien und Insekten bilden die Lebensgemeinschaft Wald. DJV Präsident Fischer: "Hier müssen auch Reh und Hirsch ihre Berechtigung haben und dürfen nicht als bloße Forstschädlinge deklassiert werden."