Besonders eklatant sei im Fall Justin Timberlake die Klausel, nach der für die Vereinbarungen nicht deutsches Recht, sondern die kalifornischen Gesetze gelten sollen. Damit schließt der Akkreditierungsvertrag, der dem DJV vorliegt, unter anderem die Anwendung des deutschen Urheberrechts aus. Die Bildjournalisten müssen darüber hinaus bereits vor Beginn der Tournee genau angeben, wann und wo die Fotos veröffentlicht werden. Jedes Foto darf nur einmal abgedruckt werden. Für jede weitere Verwendung muss eine Zustimmung beim Timberlake-Management eingeholt werden. Konken: "Gerade für die freien Journalisten ist diese Beschränkung nicht hinnehmbar. Viele von ihnen leben von der Mehrfachverwertung und nicht selten finden sie erst dann einen Abnehmer, wenn das Foto vorliegt." Auch akzeptieren die Bildjournalisten mit einer Unterschrift sämtliche Schadenersatzansprüche für den Fall, dass die Fotos doch ohne Zustimmung ein weiteres Mal genutzt werden. Da auch für den Schadensersatzanspruch das kalifornische Recht gilt, drohen immense Forderungen.
"Bildjournalisten sollten sich genau überlegen, ob es ihnen die einmalige Veröffentlichung eines Fotos wert ist, die Bedingungen der Knebelverträge hinzunehmen und Schadensersatzforderungen in nicht bekannter Höhe zu riskieren", appellierte Konken an die Fotografen.
Die Deutschland-Tournee von Justin Timberlake beginnt am 25. Mai in Stuttgart und endet am 13. Juni in Dortmund.