ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem die Ministerpräsidenten 2005 die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung von 1,09 Euro auf 88 Cent zusammengestrichen hatten. Die Karlsruher Richter gaben den Öffentlich-Rechtlichen Recht, die in der Einmischung der Ministerpräsidenten einen willkürlichen Eingriff der Politik in die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sahen. Das Gericht argumentierte, dass Programmautonomie gegeben und das Risiko einseitiger Einflussnahme auf die Rundfunkanstalten ausgeschlossen werden müssten. Die von der KEF überwachte Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Staatsferne haben aus Sicht des DJV dazu beigetragen, dass sich das duale System über lange Jahre bewähren und etablieren konnte.
Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die Verfassungsbeschwerde der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unterstützt.